Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKS Sprachtrainings Sigrid Labrenz
Stand: 01. September 2020
1. Schulungsorganisation und Service
1.1. VereinÂbarte Termine und Umfang der Schulung sind für beide Seiten verbindlich. Dabei sind auch mündlich getroffene VereinÂbaÂrungen bindend.
1.2. Wenn ein Einzel- oder KleinÂgrupÂpenÂtraining mit einer unbestimmten Laufzeit vereinbart wird, kann die SchulungsÂmaßÂnahme mit einer Frist von vier KalenÂderÂwochen schriftlich gekündigt werden.
1.3. Termine für EinzelÂtraiÂnings oder firmenÂinÂterne Schulungen können kostenfrei verschoben werden, sofern IKS SprachÂtraiÂnings mindestens 48 Stunden vor dem UnterÂrichtsÂtermin inforÂmiert wird. MontagsÂtermine können bis Donnerstag um 15 Uhr kostenfrei verschoben werden.
1.4. Alle SchulungsÂmaßÂnahmen werden grundÂsätzlich von geeigÂneten Lehrkräften durchÂgeÂführt. Ist es aus unvorÂherÂsehÂbaren Gründen (z.B. Krankheit der Lehrkraft) nicht möglich, dass die vorgeÂsehene Lehrkraft die Schulung durchÂführt, behält sich IKS SprachÂtraiÂnings vor, andere Lehrkräfte einzuÂsetzen oder eine Schulung abzusagen. Ein LehrkraftÂwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung der SchulungsÂgebühr. Im Fall einer Absage erfolgt keine Berechnung. WeiterÂgeÂhende Ansprüche an das IKS, insbeÂsondere SchadensÂerÂsatzÂanÂsprüche jedweder Art aufgrund der Absage, sind ausgeschlossen.
2. Firmeninterne Schulungen
2.1. Für firmenÂinÂterne Schulungen gelten die AGB des IKS SprachÂtraiÂnings, es sei denn, in einem Vertrag wurden andersÂlauÂtende VereinÂbaÂrungen getroffen.
2.2. Auf Wunsch führen wir FirmenÂschuÂlungen im UnterÂnehmen des Kunden durch. VorausÂsetzung dafür ist stets, dass ein geeigÂneter Raum mit Tafel oder Flipchart unentÂgeltlich zur Verfügung gestellt wird. AlterÂnativ kann der UnterÂricht in den RäumlichÂkeiten des IKS SprachÂtraiÂnings stattfinden.
2.4. Sollen maßgeÂschneiÂderte Inhalte in einer firmenÂinÂternen Schulung umgesetzt werden, muss der AuftragÂgeber die dafür notwenÂdigen InforÂmaÂtionen selbst zur Verfügung stellen.
2.5. Alle VereinÂbaÂrungen, die eine firmenÂinÂterne Schulung betreffen, werden verbindlich nur direkt zwischen IKS SprachÂtraiÂnings und dem Kunden getroffen. Die GeschäftsÂbeÂziehung besteht nur zwischen dem Kunden und IKS Sprachtrainings.
2.6. Der Kunde verpflichtet sich, ihm durch das IKS SprachÂtraiÂnings bekannt gewordene Lehrkräfte nicht selbst zu verpflichten, sondern ausschließlich über IKS SprachÂtraiÂnings zu beauftragen.
2.7. Eine Stornierung einer firmenÂinÂternen Schulung muss schriftlich erfolgen.
2.8. Ein Storno einer firmenÂinÂternen SchulungsÂmaßÂnahme ist ohne Kosten bis spätestens 14 Tage vor SchulungsÂbeginn möglich. Wird eine firmenÂinÂterne SchulungsÂmaßÂnahme weniger als zehn Werktage vor Beginn storniert, dann wird der Auftragswert in Höhe von 50 % fällig. Wird eine firmenÂinÂterne SchulungsÂmaßÂnahme weniger als drei Werktage vor Beginn storniert, dann wird der gesamte Auftragswert fällig.
2.9. Werden eine oder mehrere firmenÂinÂterne Schulungen storniert oder auf unbestimmte Zeit aufgeÂschoben, berechnet das IKS SprachÂtraiÂnings für jeden Teilnehmer und jede TeilnehÂmerin, die für die betrefÂfende aktuelle Schulung bereits eingeÂstuft wurde, eine StornoÂgebühr von 20 Euro netto.
3. Einzeltraining und Sprachtraining übers Telefon
3.1. Für EinzelÂtraiÂnings sowie für SprachÂtraiÂnings übers Telefon können nach Absprache Termine flexibel vereinbart werden. Wird ein EinzelÂtraining oder ein SprachÂtraining übers Telefon auf unbestimmte Zeit pausiert, gilt das Training als beendet, wenn eine Pause von mehr als zehn Wochen eintritt, in der kein Termin mehr vereinbart oder eine Abmachung über die Dauer der Pause getroffen wurde.
4. Offene Kurse
4.1. Die AuftragsÂerÂteilung bzw. Buchung einer offenen SchulungsÂmaßÂnahme erfolgt mündlich, schriftlich oder per E‑Mail. Der Vertrag kommt mit einer inhaltsÂgleichen Auftrags- bzw. BuchungsÂbeÂstäÂtigung durch IKS SprachÂtraiÂnings zustande.
4.2. Rücktritt von einer SchulungsÂmaßÂnahme ist ohne Kosten bis spätestens 14 Tage vor SchulungsÂbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen.
4.3. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage, werden folgende Kosten fällig: 50 % der SchulungsÂgebühr, wenn der Rücktritt 13 bis 10 Tage vor SchulungsÂbeginn erfolgt und 100 % der SchulungsÂgebühr, wenn der Rücktritt von einer Schulung ab 9 Tage vor Kursbeginn erfolgt.
4.4. Für einen kostenÂfreien Rücktritt kann eine ErsatzÂperson benannt werden, die statt der ursprünglich angemelÂdeten Person an der Schulung teilnimmt. Für diesen Fall behält sich IKS SprachÂtraiÂnings die Zustimmung vor.
4.5. Wird ein UnterÂrichtsÂtermin durch den Kunden abgesagt oder versäumt, so besteht grundÂsätzlich kein Anspruch auf einen ErsatzÂtermin oder auf einen Preisnachlass.
5. Unterrichtsmaterial
Trainings- und SchulungsÂkonÂzepte sowie TrainingsÂmaÂteÂrialien bleiben im urheberÂrechtÂlichen Sinne Eigentum von IKS SprachÂtraiÂnings und dürfen ohne schriftÂliche EinwilÂligung des IKS nicht reproÂduÂziert werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der UnterÂricht wird zu Beginn des Trainings oder pro KalenÂderÂmonat berechnet. Die UnterÂrichtsÂgeÂbühren sind innerhalb 10 Tagen nach RechnungsÂerhalt ohne Abzüge zahlbar.
6.2. Soweit nicht anders gekennÂzeichnet oder vereinbart, sind unsere Preise NettoÂpreise. SchulungsÂgeÂbühren für offene Trainings sind grundÂsätzlich vor Beginn der Schulung fällig.
6.3. Die Gewährung eines FrühbuÂcherÂraÂbatts auf Buchung offener Trainings erfolgt nur bei vollstänÂdiger Zahlung innerhalb 10 Tagen nach RechnungsÂerhalt. Der FrühbuÂcherÂrabatt verfällt automaÂtisch, wenn die Zahlung später als 21 Tage nach RechnungsÂstellung erfolgt.
7. Eingebundene Websites Dritter
Es können auf der Website von IKS SprachÂtraiÂnings andere Websites eingeÂbunden sein. IKS SprachÂtraiÂnings hat auf diese Websites keinen Einfluss und ist für deren Inhalt nicht verantwortlich.
8. Datenschutz
8.1. Das IKS verpflichtet sich, InforÂmaÂtionen – gleich welcher Art – über eine teilnehÂmende Person sowie über die Geschäfts- oder UnterÂnehÂmensÂinÂterna des AuftragÂgebers vertraulich zu behandeln.
8.2. Mit Ihrer Anmeldung erklären sich die TeilnehÂmenden einverÂstanden, dass für die jeweilige Schulung relevante Daten elektroÂnisch gespeiÂchert werden.
9. Haftung
9.1. Das IKS haftet nicht für Verlust oder Diebstahl für die von den TeilnehÂmenden mitgeÂbrachten Gegenstände.
9.2. Das IKS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3. Alle VeranÂstalÂtungen werden von Fachkräften sorgfältig vorbeÂreitet und durchÂgeÂführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworÂbener KenntÂnisse übernehmen wir keine Haftung.
10. Teilnichtigkeit
10.1. Diese AllgeÂmeinen GeschäftsÂbeÂdinÂgungen bleiben auch bei rechtÂlicher UnwirkÂsamkeit einzelner BedinÂgungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
10.2. Wird ein Vertrag geschlossen, in dem einzelne BestimÂmungen unwirksam sind oder werden, sind beide Parteien verpflichtet, unwirksame BedinÂgungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftÂlichen Zweck unter Wahrung beiderÂseiÂtiger InterÂessen am nächsten kommen.
11. Gerichtsstand
ErfülÂlungsort und GerichtsÂstand für beide Parteien ist Regensburg.