Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKS Sprachtrainings Sigrid Labrenz
Stand: 01. September 2020
1. Schulungsorganisation und Service
1.1. Vereinbarte Termine und Umfang der Schulung sind für beide Seiten verbindlich. Dabei sind auch mündlich getroffene Vereinbarungen bindend.
1.2. Wenn ein Einzel- oder Kleingruppentraining mit einer unbestimmten Laufzeit vereinbart wird, kann die Schulungsmaßnahme mit einer Frist von vier Kalenderwochen schriftlich gekündigt werden.
1.3. Termine für Einzeltrainings oder firmeninterne Schulungen können kostenfrei verschoben werden, sofern IKS Sprachtrainings mindestens 48 Stunden vor dem Unterrichtstermin informiert wird. Montagstermine können bis Donnerstag um 15 Uhr kostenfrei verschoben werden.
1.4. Alle Schulungsmaßnahmen werden grundsätzlich von geeigneten Lehrkräften durchgeführt. Ist es aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit der Lehrkraft) nicht möglich, dass die vorgesehene Lehrkraft die Schulung durchführt, behält sich IKS Sprachtrainings vor, andere Lehrkräfte einzusetzen oder eine Schulung abzusagen. Ein Lehrkraftwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung der Schulungsgebühr. Im Fall einer Absage erfolgt keine Berechnung. Weitergehende Ansprüche an das IKS, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art aufgrund der Absage, sind ausgeschlossen.
2. Firmeninterne Schulungen
2.1. Für firmeninterne Schulungen gelten die AGB des IKS Sprachtrainings, es sei denn, in einem Vertrag wurden anderslautende Vereinbarungen getroffen.
2.2. Auf Wunsch führen wir Firmenschulungen im Unternehmen des Kunden durch. Voraussetzung dafür ist stets, dass ein geeigneter Raum mit Tafel oder Flipchart unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Alternativ kann der Unterricht in den Räumlichkeiten des IKS Sprachtrainings stattfinden.
2.4. Sollen maßgeschneiderte Inhalte in einer firmeninternen Schulung umgesetzt werden, muss der Auftraggeber die dafür notwendigen Informationen selbst zur Verfügung stellen.
2.5. Alle Vereinbarungen, die eine firmeninterne Schulung betreffen, werden verbindlich nur direkt zwischen IKS Sprachtrainings und dem Kunden getroffen. Die Geschäftsbeziehung besteht nur zwischen dem Kunden und IKS Sprachtrainings.
2.6. Der Kunde verpflichtet sich, ihm durch das IKS Sprachtrainings bekannt gewordene Lehrkräfte nicht selbst zu verpflichten, sondern ausschließlich über IKS Sprachtrainings zu beauftragen.
2.7. Eine Stornierung einer firmeninternen Schulung muss schriftlich erfolgen.
2.8. Ein Storno einer firmeninternen Schulungsmaßnahme ist ohne Kosten bis spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn möglich. Wird eine firmeninterne Schulungsmaßnahme weniger als zehn Werktage vor Beginn storniert, dann wird der Auftragswert in Höhe von 50 % fällig. Wird eine firmeninterne Schulungsmaßnahme weniger als drei Werktage vor Beginn storniert, dann wird der gesamte Auftragswert fällig.
2.9. Werden eine oder mehrere firmeninterne Schulungen storniert oder auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, berechnet das IKS Sprachtrainings für jeden Teilnehmer und jede Teilnehmerin, die für die betreffende aktuelle Schulung bereits eingestuft wurde, eine Stornogebühr von 20 Euro netto.
3. Einzeltraining und Sprachtraining übers Telefon
3.1. Für Einzeltrainings sowie für Sprachtrainings übers Telefon können nach Absprache Termine flexibel vereinbart werden. Wird ein Einzeltraining oder ein Sprachtraining übers Telefon auf unbestimmte Zeit pausiert, gilt das Training als beendet, wenn eine Pause von mehr als zehn Wochen eintritt, in der kein Termin mehr vereinbart oder eine Abmachung über die Dauer der Pause getroffen wurde.
4. Offene Kurse
4.1. Die Auftragserteilung bzw. Buchung einer offenen Schulungsmaßnahme erfolgt mündlich, schriftlich oder per E‑Mail. Der Vertrag kommt mit einer inhaltsgleichen Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung durch IKS Sprachtrainings zustande.
4.2. Rücktritt von einer Schulungsmaßnahme ist ohne Kosten bis spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen.
4.3. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage, werden folgende Kosten fällig: 50 % der Schulungsgebühr, wenn der Rücktritt 13 bis 10 Tage vor Schulungsbeginn erfolgt und 100 % der Schulungsgebühr, wenn der Rücktritt von einer Schulung ab 9 Tage vor Kursbeginn erfolgt.
4.4. Für einen kostenfreien Rücktritt kann eine Ersatzperson benannt werden, die statt der ursprünglich angemeldeten Person an der Schulung teilnimmt. Für diesen Fall behält sich IKS Sprachtrainings die Zustimmung vor.
4.5. Wird ein Unterrichtstermin durch den Kunden abgesagt oder versäumt, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf einen Preisnachlass.
5. Unterrichtsmaterial
Trainings- und Schulungskonzepte sowie Trainingsmaterialien bleiben im urheberrechtlichen Sinne Eigentum von IKS Sprachtrainings und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des IKS nicht reproduziert werden.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der Unterricht wird zu Beginn des Trainings oder pro Kalendermonat berechnet. Die Unterrichtsgebühren sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zahlbar.
6.2. Soweit nicht anders gekennzeichnet oder vereinbart, sind unsere Preise Nettopreise. Schulungsgebühren für offene Trainings sind grundsätzlich vor Beginn der Schulung fällig.
6.3. Die Gewährung eines Frühbucherrabatts auf Buchung offener Trainings erfolgt nur bei vollständiger Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt. Der Frühbucherrabatt verfällt automatisch, wenn die Zahlung später als 21 Tage nach Rechnungsstellung erfolgt.
7. Eingebundene Websites Dritter
Es können auf der Website von IKS Sprachtrainings andere Websites eingebunden sein. IKS Sprachtrainings hat auf diese Websites keinen Einfluss und ist für deren Inhalt nicht verantwortlich.
8. Datenschutz
8.1. Das IKS verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über eine teilnehmende Person sowie über die Geschäfts- oder Unternehmensinterna des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
8.2. Mit Ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass für die jeweilige Schulung relevante Daten elektronisch gespeichert werden.
9. Haftung
9.1. Das IKS haftet nicht für Verlust oder Diebstahl für die von den Teilnehmenden mitgebrachten Gegenstände.
9.2. Das IKS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3. Alle Veranstaltungen werden von Fachkräften sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
10. Teilnichtigkeit
10.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
10.2. Wird ein Vertrag geschlossen, in dem einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, sind beide Parteien verpflichtet, unwirksame Bedingungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck unter Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommen.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Regensburg.