AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKS Sprachtrainings Sigrid Labrenz

Stand: 01. September 2020

1. Schulungsorganisation und Service

1.1. Verein­barte Termine und Umfang der Schulung sind für beide Seiten verbindlich. Dabei sind auch mündlich getroffene Verein­ba­rungen bindend.

1.2. Wenn ein Einzel- oder Klein­grup­pen­training mit einer unbestimmten Laufzeit vereinbart wird, kann die Schulungs­maß­nahme mit einer Frist von vier Kalen­der­wochen schriftlich gekündigt werden.

1.3. Termine für Einzel­trai­nings oder firmen­in­terne Schulungen können kostenfrei verschoben werden, sofern IKS Sprach­trai­nings mindestens 48 Stunden vor dem Unter­richts­termin infor­miert wird. Montags­termine können bis Donnerstag um 15 Uhr kostenfrei verschoben werden.

1.4. Alle Schulungs­maß­nahmen werden grund­sätzlich von geeig­neten Lehrkräften durch­ge­führt. Ist es aus unvor­her­seh­baren Gründen (z.B. Krankheit der Lehrkraft) nicht möglich, dass die vorge­sehene Lehrkraft die Schulung durch­führt, behält sich IKS Sprach­trai­nings vor, andere Lehrkräfte einzu­setzen oder eine Schulung abzusagen. Ein Lehrkraft­wechsel berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung der Schulungs­gebühr. Im Fall einer Absage erfolgt keine Berechnung. Weiter­ge­hende Ansprüche an das IKS, insbe­sondere Schadens­er­satz­an­sprüche jedweder Art aufgrund der Absage, sind ausgeschlossen.

2. Firmeninterne Schulungen

2.1. Für firmen­in­terne Schulungen gelten die AGB des IKS Sprach­trai­nings, es sei denn, in einem Vertrag wurden anders­lau­tende Verein­ba­rungen getroffen.

2.2. Auf Wunsch führen wir Firmen­schu­lungen im Unter­nehmen des Kunden durch. Voraus­setzung dafür ist stets, dass ein geeig­neter Raum mit Tafel oder Flipchart unent­geltlich zur Verfügung gestellt wird. Alter­nativ kann der Unter­richt in den Räumlich­keiten des IKS Sprach­trai­nings stattfinden.

2.4. Sollen maßge­schnei­derte Inhalte in einer firmen­in­ternen Schulung umgesetzt werden, muss der Auftrag­geber die dafür notwen­digen Infor­ma­tionen selbst zur Verfügung stellen.

2.5. Alle Verein­ba­rungen, die eine firmen­in­terne Schulung betreffen, werden verbindlich nur direkt zwischen IKS Sprach­trai­nings und dem Kunden getroffen. Die Geschäfts­be­ziehung besteht nur zwischen dem Kunden und IKS Sprachtrainings.

2.6. Der Kunde verpflichtet sich, ihm durch das IKS Sprach­trai­nings bekannt gewordene Lehrkräfte nicht selbst zu verpflichten, sondern ausschließlich über IKS Sprach­trai­nings zu beauftragen.

2.7. Eine Stornierung einer firmen­in­ternen Schulung muss schriftlich erfolgen.

2.8. Ein Storno einer firmen­in­ternen Schulungs­maß­nahme ist ohne Kosten bis spätestens 14 Tage vor Schulungs­beginn möglich. Wird eine firmen­in­terne Schulungs­maß­nahme weniger als zehn Werktage vor Beginn storniert, dann wird der Auftragswert in Höhe von 50 % fällig. Wird eine firmen­in­terne Schulungs­maß­nahme weniger als drei Werktage vor Beginn storniert, dann wird der gesamte Auftragswert fällig.

2.9. Werden eine oder mehrere firmen­in­terne Schulungen storniert oder auf unbestimmte Zeit aufge­schoben, berechnet das IKS Sprach­trai­nings für jeden Teilnehmer und jede Teilneh­merin, die für die betref­fende aktuelle Schulung bereits einge­stuft wurde, eine Storno­gebühr von 20 Euro netto.

3. Einzeltraining und Sprachtraining übers Telefon

3.1. Für Einzel­trai­nings sowie für Sprach­trai­nings übers Telefon können nach Absprache Termine flexibel vereinbart werden. Wird ein Einzel­training oder ein Sprach­training übers Telefon auf unbestimmte Zeit pausiert, gilt das Training als beendet, wenn eine Pause von mehr als zehn Wochen eintritt, in der kein Termin mehr vereinbart oder eine Abmachung über die Dauer der Pause getroffen wurde.

4. Offene Kurse

4.1. Die Auftrags­er­teilung bzw. Buchung einer offenen Schulungs­maß­nahme erfolgt mündlich, schriftlich oder per E‑Mail. Der Vertrag kommt mit einer inhalts­gleichen Auftrags- bzw. Buchungs­be­stä­tigung durch IKS Sprach­trai­nings zustande.

4.2. Rücktritt von einer Schulungs­maß­nahme ist ohne Kosten bis spätestens 14 Tage vor Schulungs­beginn möglich und muss schriftlich erfolgen.

4.3. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage, werden folgende Kosten fällig: 50 % der Schulungs­gebühr, wenn der Rücktritt 13 bis 10 Tage vor Schulungs­beginn erfolgt und 100 % der Schulungs­gebühr, wenn der Rücktritt von einer Schulung ab 9 Tage vor Kursbeginn erfolgt.

4.4. Für einen kosten­freien Rücktritt kann eine Ersatz­person benannt werden, die statt der ursprünglich angemel­deten Person an der Schulung teilnimmt. Für diesen Fall behält sich IKS Sprach­trai­nings die Zustimmung vor.

4.5. Wird ein Unter­richts­termin durch den Kunden abgesagt oder versäumt, so besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf einen Ersatz­termin oder auf einen Preisnachlass.

5. Unterrichtsmaterial

Trainings- und Schulungs­kon­zepte sowie Trainings­ma­te­rialien bleiben im urheber­recht­lichen Sinne Eigentum von IKS Sprach­trai­nings und dürfen ohne schrift­liche Einwil­ligung des IKS nicht repro­du­ziert werden.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Der Unter­richt wird zu Beginn des Trainings oder pro Kalen­der­monat berechnet. Die Unter­richts­ge­bühren sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungs­erhalt ohne Abzüge zahlbar.

6.2. Soweit nicht anders gekenn­zeichnet oder vereinbart, sind unsere Preise Netto­preise. Schulungs­ge­bühren für offene Trainings sind grund­sätzlich vor Beginn der Schulung fällig.

6.3. Die Gewährung eines Frühbu­cher­ra­batts auf Buchung offener Trainings erfolgt nur bei vollstän­diger Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungs­erhalt. Der Frühbu­cher­rabatt verfällt automa­tisch, wenn die Zahlung später als 21 Tage nach Rechnungs­stellung erfolgt.

7. Eingebundene Websites Dritter

Es können auf der Website von IKS Sprach­trai­nings andere Websites einge­bunden sein. IKS Sprach­trai­nings hat auf diese Websites keinen Einfluss und ist für deren Inhalt nicht verantwortlich.

8. Datenschutz

8.1. Das IKS verpflichtet sich, Infor­ma­tionen – gleich welcher Art – über eine teilneh­mende Person sowie über die Geschäfts- oder Unter­neh­mens­in­terna des Auftrag­gebers vertraulich zu behandeln.

8.2. Mit Ihrer Anmeldung erklären sich die Teilneh­menden einver­standen, dass für die jeweilige Schulung relevante Daten elektro­nisch gespei­chert werden.

9. Haftung

9.1. Das IKS haftet nicht für Verlust oder Diebstahl für die von den Teilneh­menden mitge­brachten Gegenstände.

9.2. Das IKS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.3. Alle Veran­stal­tungen werden von Fachkräften sorgfältig vorbe­reitet und durch­ge­führt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erwor­bener Kennt­nisse übernehmen wir keine Haftung.

10. Teilnichtigkeit

10.1. Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen bleiben auch bei recht­licher Unwirk­samkeit einzelner Bedin­gungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

10.2. Wird ein Vertrag geschlossen, in dem einzelne Bestim­mungen unwirksam sind oder werden, sind beide Parteien verpflichtet, unwirksame Bedin­gungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaft­lichen Zweck unter Wahrung beider­sei­tiger Inter­essen am nächsten kommen.

11. Gerichtsstand

Erfül­lungsort und Gerichts­stand für beide Parteien ist Regensburg.